Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Amtsgericht Aachen, Urteil vom 10.07.2013
- 109 C 19/13 -
Kein Anspruch auf Versicherungsschutz bei Wasserschaden aufgrund durch undichte Fuge ins Mauerwerk eingedrungenes Duschwasser
Kein bestimmungswidriges Austreten von Leitungswasser
Gerät aufgrund einer undichten Fuge am Übergang zwischen Wandfliesen und Duschtasse Wasser in das Mauerwerk und verursacht einen Wasserschaden, so besteht kein Anspruch auf Versicherungsschutz durch die Gebäudeversicherung. Denn in diesem Fall liegt kein bestimmungswidriger Austritt von Leitungswasser und somit kein versicherter Leitungswasserschaden vor. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Aachen hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2011 kam es in einer Eigentumswohnung zu einem
Kein Anspruch auf Versicherungsschutz
Das Amtsgericht Aachen entschied gegen die Hausverwaltung. Ihr stehe kein Anspruch auf Versicherungsschutz zu. Denn der Schaden sei nicht aufgrund von Wasser entstanden, das aus sonstigen mit dem Rohrsystem verbundenen Einrichtungen bestimmungswidrig ausgetreten sei.
Kein bestimmungswidriges Austreten von Leitungswasser
Nach Ansicht des Amtsgerichts sei Wasser, welches in einer Dusche etwa zur Körperreinigung benutzt werde, nicht bestimmungswidrig, sondern bestimmungsgemäß aus dem Leitungssystem, konkret aus der Duschbrause, ausgetreten. Ab dann handele es sich nicht mehr um
Fuge zwischen Fliesenwand und Duschwanne stellt keine mit Rohrsystem verbundene Einrichtung dar
Sinn und Zweck der Leitungswasserschadensversicherung sei es, so das Amtsgericht, Schäden abzudecken, welche gerade durch Defekte am Leitungssystem entstehen. Die
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.04.2017
Quelle: Amtsgericht Aachen, ra-online (vt/rb)
- Anspruch auf Versicherungsschutz durch Wohngebäudeversicherung bei Wasserschaden aufgrund ausgetretenen Duschwassers
(Oberlandesgericht Schleswig, Urteil vom 11.06.2015
[Aktenzeichen: 16 U 15/15]) - Versicherter Leitungswasserschaden bei aus Duschkabine ausgetretenen Duschwassers
(Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 22.12.2009
[Aktenzeichen: 7 U 196/07]) - Wohngebäudeversicherung muss für Schäden durch undichte Silikonfuge in Wand und Decke eingetretenes Duschwasser aufkommen
(Amtsgericht Düsseldorf, Urteil vom 27.09.2001
[Aktenzeichen: 42 C 9839/01])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 24174
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: http://www.kostenlose-urteile.de/Urteil24174
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.