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Amtsgericht Hannover, Urteil vom 31.01.2000
- 70 II 414/99 -
Rauchen im Treppenhaus ist verboten
Bewohner eines Mehrfamilienhauses dürfen nicht im Treppenhaus rauchen
Es widerspricht der Zweckbestimmung eines Treppenhauses, dieses zum Rauchen aufzusuchen und dort so lange zu verweilen, bis der Rauchvorgang abgeschlossen ist. Durch diese zweckbestimmungswidrige Nutzung des Treppenhauses werden die übrigen Wohnungseigentümer bzw. Hausbewohner in ihren Rechten beeinträchtigt.
Mit dieser Begründung untersagte das Amtsgericht Hannover per einstweiliger Verfügung einem
Hausbewohner brauchen Rauchen im Treppenhaus nicht zu dulden
Nach den Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetzes hat sich jeder
Rauchen bei geöffnetem Fenster reicht nicht aus
Dazu führte das Gericht aus, dass es sich auch bei geöffnetem Fenster nicht vermeiden lasse, dass Rauch im Treppenhaus verbleibe und auf den Dachboden, der als Trockenboden genutzt werde, ziehe. Es könne dahingestellt bleiben, ob sich nur ein oder mehrere Bewohner des Hauses beeinträchtigt fühlen. Denn es reiche aus, dass sich ein Hausbewohner durch das
Hausbewohner werden durch Rauchen im Treppenhaus über die Maßen beeinträchtigt
Dass eine Beeinträchtigung durch das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.03.2011
Quelle: ra-online, Amtsgericht Hannover (vt/we)
Fundierte Fachartikel zum diesem Thema beim Deutschen Anwaltsregister:
Jahrgang: 2000, Seite: 520 NZM 2000, 520
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Dokument-Nr. 11001
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