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Bundesgerichtshof, Urteil vom 06.03.2024
- VIII ZR 79/22 -
BGH: Quotenabgeltungsklausel kann im Wohnraummietrecht individualvertraglich vereinbart werden
Unwirksamkeit einer formularmäßigen Quotenabgeltungsklausel
Zwar ist eine formularmäßige Quotenabgeltungsklausel wegen unnagemessener Benachteiligung der Mieter gemäß § 307 Abs. 1 BGB unwirksam. Jedoch kann eine solche Klausel individualvertraglich vereinbart werden. Dem steht nicht § 556 Abs. 4 BGB entgegen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall hatten die Mieter einer Wohnung im Jahr 2018 Klage auf Rückzahlung der geleisteten Mietsicherheit vor dem Amtsgericht Berlin-Mitte erhoben. Die Vermieterin weigerte sich die Mietkaution mit der Begrünung zurückzuzahlen, dass sie einen Anspruch auf Zahlung in gleicher Höhe aus einer vereinbarten
Amtsgericht wies Klage ab, Landgericht gab ihr statt
Während das Amtsgericht Berlin-Mitte die Klage abwies, gab ihr das Landgericht Berlin statt. Seiner Auffassung nach sei die
Bundesgerichtshof hält individualvertraglich vereinbarte Quotenabgeltungsklausel für wirksam
Der Bundesgerichtshof folgte zwar der Entscheidung des Landgerichts, wonach eine formularmäßige
Keine Anwendung von § 556 Abs. 4 BGB
Soweit sich das Landgericht zur Begründung der Unwirksamkeit auf § 556 Abs. 4 BGB stützte, gab der Bundesgerichtshof zu bedenken, dass es hier nicht um die Übernahme von Betriebskosten nach Maßgabe des § 556 Abs. 1 BGB gehe. Damit könne aber das Abweichungsverbot des § 556 Abs. 4 BGB von vornherein einer Auferlegung von Kosten für noch fällige Schönheitsreparaturen auf die Mieter nicht entgegenstehen. Somit könne eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.05.2024
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Berlin-Mitte, Urteil vom 16.09.2021
[Aktenzeichen: 12 C 421/18] - Unwirksamkeit einer Quotenabgeltungsklausel für Schönheitsreparaturen
(Landgericht Berlin, Urteil vom 15.03.2022
[Aktenzeichen: 67 S 240/21])
Jahrgang: 2024, Seite: 395 GE 2024, 395
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Dokument-Nr. 34016
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