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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 26.02.2021
- 5 C 17.19 D, 5 C 15.19 D und 5 C 15.19 D -
Keine Entschädigung für Kommunen und kommunalen Zweckverbänden wegen überlangem Streit mit Bürgern
Wahrnehmung eines Selbstverwaltungsrechts entscheidend
Kommunen und kommunale Zweckverbände können nur dann einen Anspruch auf Entschädigung wegen überlanger Dauer eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens haben, wenn sie in diesem Verfahren ein Selbstverwaltungsrecht gegenüber einem anderen Träger öffentlicher Gewalt geltend gemacht haben. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Kläger und Revisionskläger sind eine Stadt sowie ein kommunaler Wasserverband. Sie begehren von dem beklagten Land Brandenburg jeweils eine
Wahrnehmung eines Selbstverwaltungsrecht entscheidend
Die Kläger haben schon deshalb keinen Anspruch auf
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.03.2021
Quelle: Bundesverwaltungsgericht, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 29915
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