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Kammergericht Berlin, Urteil vom 28.11.2006
- 65 S 220/06 -
Kalte Wohnungsräumung: Vermieter darf Mieter Wasser abstellen
Strom darf nicht abgeschaltet werden
Wenn ein Mieter über längere Zeit (hier: 1 Jahr) keine Miete mehr gezahlt hat und der Vermieter das Vertragsverhältnis gekündigt hat, darf der Vermieter das Wasser abstellen, wenn er für das Wassergeld selbst aufkommt. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Berlin hervor.
Im Fall hatte der Mieter sei einem Jahr keine
Das Landgericht Berlin gab dem Mieter teilweise Recht. Die Richter differenzierten genau zwischen Wasser und Strom und den jeweiligen Vertragsverhältnissen.
Stromabstellen ist "verbotene Eigenmacht" und unzulässig
Den Strom habe der
Wasser kann abgestellt werden
Das Abdrehen des Wassers sei aber zulässig. Hier handele es sich lediglich um ein Unterlassen. Der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.08.2007
Quelle: ra-online
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Dokument-Nr. 4644
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