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Landgericht Bochum, Urteil vom 16.08.2016
- 9 S 17/16 -
Webdesigner haftet für von ihm vorgenommene Urheberrechtsverletzung durch Veröffentlichung eines Fotos
Gericht bejaht Verletzung einer Pflicht aus Vertrag über Erstellung einer Homepage
Veröffentlicht ein Webdesigner auf einer von ihm zu erstellenden Homepage ein urheberrechtlich geschütztes Foto, verletzt er damit eine vertragliche Pflicht. Die dem Inhaber der Homepage aufgrund der Urheberrechtsverletzung entstandenen Kosten sind ihm zu ersetzen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Bochum hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Inhaberin einer Homepage erhielt im Jahr 2014 eine Abmahnung, weil auf ihrer Homepage ein
Anspruch auf Schadensersatz wegen vertraglicher Pflichtverletzung
Das Landgericht Bochum bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts und wies daher die Berufung der Webdesignerin zurück. Der Inhaberin der Homepage habe ein Schadensersatzanspruch gemäß § 280 Abs. 1 BGB zugestanden. Denn die Webdesignerin habe eine Pflicht aus dem Vertrag über die Erstellung einer Homepage verletzt, da sie das streitgegenständliche
Schuldhafte Pflichtverletzung aufgrund fehlender Überprüfung des Fotos
Die Webdesignerin habe sich nach Auffassung des Landgerichts nicht mit dem Hinweis entlasten können, das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.12.2016
Quelle: Landgericht Bochum, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Bochum, Urteil vom 13.01.2016
[Aktenzeichen: 67 C 380/15]
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Dokument-Nr. 23576
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