wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 19. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 29.03.2021
2-13 T 7/21 -

Anspruch des Wohnungseigentümers auf Absage der Eigen­tümer­versammlung wegen befürchteter Unzulässigkeit wegen Corona

Möglicher Verstoß gegen Corona­schutz­verordnung bei Durchführung der Versammlung

Besteht die Gefahr, dass durch eine Eigen­tümer­versammlung gegen die Corona­schutz­verordnung verstoßen wird, so steht dem Wohnungseigentümer ein Anspruch auf Absage der Versammlung zu. Dies hat das Landgericht Frankfurt a.M. entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Angang November 2020 wollten sich die 10 Wohnungseigentümer einer hessischen Wohnungseigentümergemeinschaft in einem Raum einer geschlossenen Gaststätte zu einer Eigentümerversammlung zusammentreffen. Wenige Tage vor der Versammlung trat jedoch die neue hessische Coronaschutzverordnung in Kraft. Danach war der Aufenthalt im öffentlichen Raum nur alleine oder mit Angehörigen eines weiteren Haushalts erlaubt. Erlaubt waren aber unter anderem geschäftliche oder berufliche Zusammenkünfte sowie Sitzungen. Mehrere Wohnungseigentümer befürchteten nun, dass die Versammlung unzulässig sei und verlangten daher vom Verwalter die Absage. Da dieser dem nicht nachkam, stellten die Wohnungseigentümer einen Eilantrag gerichtet auf Absage der Versammlung.

Amtsgericht gab Eilantrag statt

Das Amtsgericht Fritzlar gab dem Eilantrag statt. Nachdem die Angelegenheit wegen Zeitablaufs erledigt war, ging es nachfolgend vor dem Landgericht Frankfurt a.M. über die Kosten. Der Verwalter gab an, dass durch die zwischenzeitlichen Auslegungshinweise des zuständigen Ministeriums klargestellt wurde, dass Wohnungseigentümerversammlungen zulässig seien. Der Eilantrag sei daher unbegründet gewesen, so dass die Antragsteller die Kosten zu tragen haben.

Landgericht bejaht ebenfalls Anspruch auf Absage der Eigentümerversammlung

Das Landgericht Frankfurt a.M. entschied gegen den Verwalter. Dieser habe die Kosten des Verfahrens zu tragen, da der Eilantrag begründet gewesen sei. Den Wohnungseigentümern habe ein Anspruch auf Absage der Eigentümerversammlung zugestanden.

Ungewissheit der Zulässigkeit der Eigentümerversammlung

Ob die Eigentümerversammlung gemäß der Coronaschutzverordnung zulässig war, sei zum Zeitpunkt der Antragstellerin nach Auffassung des Landgerichts völlig unsicher und für die Eigentümer nicht absehbar gewesen. Bei einer unsicheren Rechtslage müssen die Eigentümer nicht das Risiko eingehen, sich ordnungswidrig zu verhalten. Bestehen Zweifel, ob die Eigentümerversammlung öffentlich-rechtlich zulässig ist, sei sie abzusagen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.04.2021
Quelle: Landgericht Frankfurt a.M., ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Amtsgericht Fritzlar, Beschluss vom 30.12.2020
Aktuelle Urteile aus dem Wohneigentumsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 30125 Dokument-Nr. 30125

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss30125

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung