Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 28.04.2022
- 16 W 48/21 -
Kein Unterlassungsanspruch gegen Boulevardzeitung wegen Äußerung zu Spionage-Aktivitäten eines russischen Fernsehsenders
Aussage angesichts des Gesamtzusammenhangs stellt zulässige Meinungsäußerung dar
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat eine Beschwerde der Betreiberin des deutschen Angebots eines russischen Fernsehsenders gegen einzelne Äußerungen in einem Artikel in einer Boulevardzeitung ganz überwiegend zurückgewiesen. So sei insbesondere die Aussage, dass sich der Fernsehsender an Spionage-Aktivitäten auf deutschem Boden beteilige, angesichts des Gesamtzusammenhangs als zulässige Meinungsäußerung einzuordnen.
Die Antragstellerin betreibt das deutschsprachige Programmangebot eines russischen Fernsehsenders. Sie wendet sich gegen
Keine Verletzung des Unternehmenspersönlichkeitsrechts
Die Antragstellerin sei insbesondere nicht in ihrem Unternehmenspersönlichkeitsrecht rechtswidrig verletzt worden, soweit es in dem
Eingriff in Geschäftsehre und soziale Anerkennung durch Schutzinteressen der Antragsgegnerin gerechtfertigt
Der mit der Aussage verbundene Eingriff in die Geschäftsehre und soziale Anerkennung der Antragstellerin sei durch überwiegende Schutzinteressen der Antragsgegnerin gerechtfertigt. Die Abwägung zwischen dem Recht auf Schutz der sozialen Anerkennung der Antragstellerin und dem Schutz der Kommunikations- und Pressefreiheit der Antragsgegnerin gehe zu Gunsten der Antragsgegnerin aus. Der
Anknüpfungstatsachen gegeben
Diese Vermutung würde nur dann nicht gelten, wenn es keine Anknüpfungstatsachen gebe. Hier seien jedoch der streitgegenständlichen
Die im Eilverfahren ergangene Entscheidung ist nicht anfechtbar.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.05.2022
Quelle: Oberlandesgericht Frankfurt am Main, ra-online (pm/cc)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 31711
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: http://www.kostenlose-urteile.de/Urteil31711
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.