Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 10.09.2009
- 6 U 184/07 -
OLG Karlsruhe: Keine "Laubrente" vom Nachbarn wegen zweier Eichen
Mehraufwand für Gartenpflege zumutbar
Ein Grundstücksbesitzer in dessen Garten Bäume vom benachbarten bewaldeten Grundstücksstreifen hineinragen, hat keinen Anspruch auf "Laubrente" für die zusätzliche Pflege seines Gartens – z.B. wegen höheren Zeitaufwands für die Laubentfernung – wenn diese zusätzliche Arbeit nur einen geringen Teil des gesamten Aufwands ausmacht. Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden.
Die Klägerin bewohnt ein Reihenhaus mit Garten in einer Siedlung nahe am Wald. Hinter den Reihenhäusern befindet sich ein bewaldeter Grundstücksstreifen, der im Eigentum der beklagten Stadt steht. Unmittelbar neben dem Garten der Klägerin stehen zwei alte, hohe Eichen, deren Kronen in den Luftraum über dem Grundstück der Klägerin hineinragen.
Klägerin verlangt Geldentschädigung für erheblichen Mehraufwand
Die Klägerin hatte geltend gemacht, sie habe aufgrund der von den Eichen ausgehenden Beeinträchtigungen, insbesondere wegen herabfallenden Blättern, Eicheln und Ästen erheblichen Mehraufwand bei der Pflege ihres Gartens. Diese Beeinträchtigungen erreichten ein solches Maß, dass sie eine Geldentschädigung von der beklagten Stadt beanspruchen könne. Die Klägerin verlangte für mehrere Jahre eine Entschädigung in Höhe von jährlich 3.944,- Euro.
OLG weist Klage ab
Das Landgericht hatte der Klage im Wesentlichen stattgegeben. Auf die Berufung der beklagten Stadt hat das Oberlandesgericht nun anders entschieden und die Klage abgewiesen.
Gutachten zeigt nur geringen Mehraufwand bei Gartenpflege durch benachbarte Bäume
Das Gericht führt aus, ein Anspruch auf eine "Laubrente" nach § 906 Abs. 2 S. 2 BGB könne in Betracht kommen, wenn der Betroffene Grundstücksnachbar keine Möglichkeit habe, die Beseitigung des Baums zu verlangen – etwa weil ein entsprechender Anspruch verjährt ist, der
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.09.2009
Quelle: ra-online, OLG Karlsruhe
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 8494
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil8494
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.