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Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 19.06.2014
- 1 U 113/13 -
Kein Anspruch auf Schmerzensgeld nach Unfall aufgrund grober Verletzung des Vorfahrtsrechts am Bahnübergang
Autofahrer hat wegen eigenem Fehlverhalten Schaden allein zu tragen
Das Oberlandesgerichts Oldenburg hat ein Urteil des Landgerichts Osnabrück bestätigt, mit dem die Klage eines Autofahrers auf Zahlung von Schmerzensgeld wegen eines Unfalls mit einem Güterzug abgewiesen worden war. Nach Auffassung des Oberlandesgerichts hat der Autofahrer den Schaden alleine zu tragen, da der Unfall am Bahnübergang auf eine grobe Verletzung des Vorfahrtsrechts des Zuges zurückzuführen ist.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls versuchte am Morgen des 9. August 2011 mit einem Transporter im Emsland einen mit einem Andreaskreuz gekennzeichneten unbeschrankten
OLG: Kläger hat trotz Gefährdungshaftung der Beklagten den Schaden alleine zu tragen
Das Oberlandesgericht Oldenburg verhandelte die Sache am Ort des Geschehens, um sich ein Bild von der Unfallstelle machen zu können. Er kam in seinem Urteil zu dem Ergebnis, dass der Kläger trotz einer Gefährdungshaftung der Beklagten den Schaden alleine zu tragen hat. Der Kläger habe den
Verschulden des Zugführers nicht feststellbar
Ein Verschulden des Zugführers stellte das Gericht nicht fest. Dieser habe insbesondere die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit am
Vorwurf des Suchens eines bewussten „Nervenkitzels“ nicht haltbar
Das Oberlandesgericht berücksichtigte zugunsten der Beklagten, dass der Zug ein Pfeifsignal vor dem Überqueren der Unfallstelle gegeben hatte und der Kläger den
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.06.2014
Quelle: Oberlandesgericht Oldenburg/ra-online
- Landgericht Osnabrück, Urteil
[Aktenzeichen: 12 O 931/13]
- Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche eines Lokführers bei von einem Fußgänger verursachten Unfall
(Landgericht Coburg, Urteil vom 28.07.2005
[Aktenzeichen: 21 O 418/03]) - Zusammenstoß von PKW mit Bahn wegen Ausfalls der Bahnübergangssicherungsanlagen begründet grundsätzlich Alleinhaftung des Bahnbetreibers
(Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 31.01.2023
[Aktenzeichen: 14 U 133/22])
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Dokument-Nr. 18376
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