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Oberlandesgericht Zweibrücken, Urteil vom 22.06.2020
- 1 OLG 2 Ss 73/19 -
Aufgrund von Persönlichkeitsstörung begangene Tierquälerei rechtfertigt Strafmilderung
Persönlichkeitsstörung führte zu übermäßigem Tierzüchten und -horten
Führt eine Persönlichkeitsstörung zu einem übermäßigen Tierzüchten und -horten und damit nach § 17 Tierschutzgesetz zu einer Strafbarkeit wegen Tierquälerei, so kann dies im Rahmen der Strafmilderung berücksichtigt werden. Dies hat das Oberlandesgericht Zweibrücken entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde eine Tierärztin im Mai 2019 vom Landgericht Landau wegen quälerischer
Zulässige Berücksichtigung der Persönlichkeitsstörung als strafmildernd
Das Oberlandesgericht Zweibrücken bestätigte die Entscheidung des Landgerichts. Die zu Gunsten der Tierärztin erfolgte Wertung sei nicht zu beanstanden, wonach deren
Keine verminderte Schuldfähigkeit aufgrund Persönlichkeitsstörung
Nach Auffassung des Oberlandesgerichts habe aufgrund der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.08.2020
Quelle: Oberlandesgericht Zweibrücken, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Landau, Urteil vom 29.10.2018
- Landgericht Landau, Urteil vom 14.05.2019
[Aktenzeichen: 7111 Js 4222/17]
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Dokument-Nr. 29046
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