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Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 11.09.2024
- 5 L 2333/24.F -
Verwaltungsgericht lehnt Eilantrag gegen Rüstungsexporte nach Israel ab
Rüstungsexporte nach Israel stellen keine Willkür gegenüber den Antragstellern dar
Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat einen Eilantrag von fünf palästinensischen Antragstellern aus Gaza gegen die deutschen Unternehmen erteilten Genehmigungen zur Ausfuhr von Rüstungsgütern mit Endverbleib in Israel abgelehnt.
Die Antragsteller sind Palästinenser aus Gaza und werden durch diverse Menschenrechtsorganisationen unterstützt. Mit ihrem
Antrag unzulässig und unbegründet
Das VG hat in ihrem ablehnenden Beschluss ausgeführt, dass die Antragsteller schon nicht antragsbefugt seien. Das Außenwirtschaftsrecht entfalte keinen Schutz für Ausländer im Ausland. Auch käme den Antragstellern unter Zugrundelegung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte kein Antragsrecht aus der Europäischen Menschenrechtskonvention zu, da weder vorgetragen noch sonst wie ersichtlich sei, dass sie solchen Gefahren ausgesetzt sind, die über das katastrophale Maß hinausgehen, dem alle Menschen dort ausgesetzt sind. Der Antrag sei darüber hinaus offensichtlich unbegründet. Von Verfassung wegen sei die Rüstungsexportkontrolle dem Gestaltungsbereich der Bundesregierung zugewiesen. Es handele sich um eine politische Entscheidung, die nur in äußerst engen Grenzen verwaltungsgerichtlich überprüfbar sei. Daher sei ausschließlich zu prüfen, ob sich die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.09.2024
Quelle: Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 34373
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