Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 10.06.2021
- 9 K 1406/20.F, 9 K 1470/20.F, 9 K1579/20.F, 9 K 1599/20.F, 9 K 1675/20.F, 9 K 1700/20.F -
Flugsanitäter vom Rettungshubschrauber Christopher 2 haben Anspruch auf Erschwerniszulage
VG Frankfurt am Main zur Anwendung der Erschwerniszulage
Das Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main hat mit dem am 10.06.2021 verkündeten Urteil entschieden, dass die Notfallsanitäter der Stadt Frankfurt am Main, die auf dem Rettungshubschrauber Christopher 2 Dienst leisten, eine Erschwerniszulage erhalten.
Geklagt hatten 6 Rettungssanitäter, allesamt Beamte der Feuerwehr der Stadt Frankfurt am Main, die vorwiegend ihren Einsatz auf dem
Vier bis Sechs Schichten pro Monat auf dem Rettungshubschrauber
Der Kommune obliegt die Verpflichtung, Rettungssanitäter für den
Bundes-Erschwerniszulagenverordnung auf städtische Beamte anwendbar
Die hiergegen erhobene Klage ist erfolgreich. Das Gericht hat entschieden, dass rückwirkend bis zu dem unverjährten Zeitraum den Beamten die sogenannte Erschwerniszulage zusteht. Zur Begründung führt die Kammer aus, dass die ursprünglich für die Bundeswehr und Bundesbeamte vorgesehene
Kläger sind auch "ständige Luftfahrzeugbesatzungsangehörige"
Als zweites Argument gegen die Zulagengewährung führte die Beklagte aus, dass die Beamten nicht als „ständige Luftfahrzeugbesatzungsangehörige“ anzusehen seien. Auch diesem Ansatz widersprach das Gericht. Die Rettungssanitäter gehörten zur regulären Besatzung auf dem Hubschrauber Christopher 2 und zwar auch dann, wenn sie nicht bei jedem Einsatz dabei seien, sondern vielleicht nur 4-6 mal pro Monat ihren Dienst in der Luft versehen. Denn die vorgehaltenen acht Beamten seien alle Mitglieder der Crew des Rettungshubschraubers. Acht Personen seien vorzuhalten, wenn man Krankheitsausfälle, Urlaubszeiten und ähnliches überbrücken wolle. Bei einer geringeren Anzahl sei nicht gewährleistet, dass der
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.06.2021
Quelle: Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, ra-online (pm/aw)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 30391
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil30391
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.