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Amtsgericht München, Urteil vom 19.07.2023
- 113 C 18489/22 -
Parkhaus-Betreiber haftet nicht für Baumsturz auf Auto
Kein Anscheinsbeweis für Verletzung der Verkehrssicherungspflicht
Im Streit um Schadensersatz wegen Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht wies das Amtsgericht München die Klage einer Münchnerin auf Zahlung von 2.875 EUR gegen die Trägerin eines Parkhauses in der Münchner Innenstadt ab.
Die Klägerin hatte ihren Pkw auf einer öffentlichen Straße gegenüber dem Parkhaus der Beklagten geparkt, für welches die Beklagte die
Kein Nachweis für Baum-Vorschädigung bei Unwetter
Das Gericht wies die Klage ab. Der Klägerin ist es nicht gelungen nachzuweisen, dass die Beklagte ihre
Baum in ausreichenden Abständen kontrolliert
Die Beklagte hat nachgewiesen, die auf dem Gelände des Parkhauses stehenden Bäume regelmäßig durch Mitarbeiter kontrolliert, gewässert und geschnitten zu haben. Selbst wenn man dies jedoch nicht für ausreichend erachten würde, käme eine Haftung der Beklagten für den der Klägerin entstandenen Schaden nicht in Betracht. Dem Verletzten obliegt nach der Rechtsprechung des BGH nämlich nicht nur der Nachweis für die Verletzung der
Abstrakte Baumgefahr als naturbedingt hinzunehmen
Vorliegend hat die Klägerin eine Vorschädigung des streitgegenständlichen Baumes noch nicht einmal substantiiert vorgetragen, geschweige denn nachgewiesen. Für eine solche bestehen keinerlei Anhaltspunkte. Auch ein gesunder Baum, kann bei einem
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.04.2024
Quelle: Amtsgericht München, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 33930
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