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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 09.06.2021
- 8 C 27.20 -
BVerwG zur Begrenzung der EEG-Umlage für Bananenreiferei
Keine Begrenzung der EEG-Umlage für Bananenreiferei
Eine Bananenreiferei hat keinen Anspruch auf Begrenzung der EEG-Umlage für das Jahr 2014, weil sie kein Unternehmen des produzierenden Gewerbes im Sinne des Erneuerbare-Energien- Gesetzes (EEG) ist. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gestern entschieden.
Im hier vorliegenden Fall betreibt die Klägerin im Bundesgebiet mehrere Bananenreifereien, in denen grüne, unreif geerntete Bananen mit Reifegas behandelt werden, bis sie den vom Abnehmer gewünschten Reifegrad erreichen. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz sieht für stromintensive Unternehmen des produzierenden Gewerbes eine Begrenzung der
VGH bestätigt Begrenzung
Das Verwaltungsgericht hat ihre Klage abgewiesen und ausgeführt, zum produzierenden Gewerbe gehörten nur Unternehmen, die Ausgangsmaterial zu einer neuen, anderen Ware verarbeiteten. Der Verwaltungsgerichtshof hat der Berufung der Klägerin stattgegeben. Die Zuordnung zum verarbeitenden Gewerbe setze nicht voraus, dass eine andere Ware hergestellt werde. Es genüge, dass die
BVerwG verneint Anspruch auf Begrenzung der EEG-Umlage
Die Revision der Beklagten hatte Erfolg. Das Bundesverwaltungsgericht hat das Berufungsurteil geändert und die erstinstanzliche Entscheidung bestätigt. Die Klägerin hat keinen Anspruch auf Begrenzung der
Bananenreiferei ist Landwirtschaft
Mit der künstlichen Manipulation des Reifeprozesses der Bananen wird kein neues Erzeugnis hergestellt. Die Behandlung zur Beschleunigung der Reifung nach der Ernte ordnet die WZ 2008 nicht dem verarbeitenden Gewerbe, sondern der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.06.2021
Quelle: Bundesverwaltungsgericht, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 30382
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