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Hamburgisches Verfassungsgericht, Urteil vom 21.12.2021
- 14/20 -
Hamburg: AfD-Bürgerschaftsfraktion scheitert mit Klage gegen Äußerungen des Hamburger Innensenators Andy Grote
Antrag wegen nicht Betroffenheit der Fraktion als Ganzes unzulässig
Das VerfG Hamburg hat das Urteil in dem Verfahren verkündet, in welchem sich die AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft und deren Abgeordnete gegen Äußerungen des Innensenators bei der Vorstellung des Verfassungsschutzberichts 2019 gewandt hatten.
In diesem Pressetermin am 5. Juni 2020 hatte der Innensenator im Zusammenhang mit der Einstufung der AfD-Teilorganisation Der Flügel‘ als rechtsextremistische Bestrebung über einen politischen Konfrontationskurs der
VerfG bejaht Überschreitung des Neutralitätsgebots
Dem Urteil des Gerichts zufolge dürfte der Innensenator mit seinen
Abgeordnetenrecht aber nicht verletzt
Die beanstandeten
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.01.2022
Quelle: Hamburgisches Verfassungsgericht, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 31254
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