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Landgericht Konstanz, Urteil vom 08.12.2017
- A 11 S 83/17 -
Fristlose Kündigung eines psychisch kranken Mieters aufgrund verweigerten Zutritts zwecks Überprüfung des Rauchwarnmelders
Schwerwiegende Gefährdung des Wohnhauses und der Mitmieter durch Nichtüberprüfung des Rauchwarnmelders
Verweigert ein Wohnungsmieter den Zutritt zur Wohnung zwecks Überprüfung und Wartung des Rauchwarnmelders, so rechtfertigt die damit einhergehende Gefährdung des Wohnhauses und der Mitmieter eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses ohne vorherige Abmahnung. Dies gilt selbst dann, wenn der Mieter psychisch krank ist und somit schuldlos handelt. Dies hat das Landgericht Konstanz entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Mai 2016 wurde einem psychisch kranken Wohnungsmieter gekündigt, da er die
Anspruch auf Räumung und Herausgabe der Wohnung
Das Landgericht Konstanz entschied zu Gunsten der Vermieter und hob daher die Entscheidung des Amtsgerichts auf. Den Vermietern stehe ein Anspruch auf Räumung und Herausgabe der Wohnung zu, da die
Schwerwiegende Gefährdung des Wohnhauses und der Mitmieter rechtfertigt fristlose Kündigung
Einem Vermieter müsse es möglich sein, so das Landgericht, zur
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.05.2018
Quelle: Landgericht Konstanz, ra-online (zt/WuM 2018, 201/rb)
- Amtsgericht Überlingen, Urteil vom 11.05.2017
[Aktenzeichen: 2 C 135/15]
- Verweigerung der Wohnungsbesichtigung rechtfertigt fristlose Kündigung des Mietverhältnisses
(Landgericht Oldenburg, Urteil vom 03.08.2012
[Aktenzeichen: 6 S 75/12]) - Austausch des Heizkostenverteilers und Einbaus von Rauchwarnmelder: Corona-Pandemie rechtfertigt keine Zutrittsverweigerung
(Amtsgericht Brandenburg a. d. Havel, Urteil vom 05.11.2021
[Aktenzeichen: 31 C 32/21])
Jahrgang: 2018, Seite: 201 WuM 2018, 201
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Dokument-Nr. 25862
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