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Landgericht München I, Urteil vom 29.04.2021
- 29 O 8772/20 -
Paar muss Raummiete trotz abgesagter Hochzeit zahlen
Nutzungsrisiko liegt beim Mieter
Das Landgericht München I hat entschieden, dass die Raummiete für eine geplante, aber wegen der Corona-Maßnahmen abgesagte Hochzeit dennoch zu begleichen ist.
Geklagt hatte der Vermieter eines Schlosses auf Zahlung der vereinbarten
Hochzeit pandemiebedingt abgesagt
Die Beklagten hatten gegen eine Zahlungsverpflichtung eingewandt, der Kläger habe seine Leistungsverpflichtung ebenfalls nicht erfüllt. Da die Räume für eine
Mieter trägt Risiko für angemietete Räume
Das LG hat in seinem Urteil ausgeführt, der Kläger sei nicht zur Ausrichtung einer
Rücktrittsrecht nur ausnahmsweise
Auch ein
Vertragsanpassung zumutbar
In dem hier zu entscheidenden Einzelfall greife diese Ausnahme nicht. Der Kläger habe nämlich die besondere Situation der Beklagten bereits frühzeitig anerkannt. Er habe den Austausch gesucht und den Beklagten diverse attraktive Ersatztermine angeboten, von diesen aber keinerlei Rückmeldung mehr erhalten. Durch dieses Verhalten hätten die Beklagten zu erkennen gegeben, dass sie an einer interessengerechten Lösung per se nicht interessiert waren. Stattdessen hätten sie das Ziel einer Vertragsauflösung, die einseitig zu Lasten des Klägers ginge, verfolgt. Dies reiche aber nicht aus, um von einer Unzumutbarkeit der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.05.2021
Quelle: Landgericht München I, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 30220
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