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Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 03.05.2021
- 13 ME 234/21 -
Anordnung der Maskenpflicht für die Lüneburger Innenstadt rechtswidrig
OVG Niedersachsen zur über die Corona-Verordnung hinausgehende Allgemeinverfügung des Landkreises Lüneburg
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat mit Beschluss in einem Verfahren vorläufigen Rechtsschutzes die aufschiebende Wirkung einer Klage gegen die Allgemeinverfügung des Landkreises Lüneburg vom 30. März 2021 über die Anordnung der Maskenpflicht für die Lüneburger Innenstadt wegen deren Rechtswidrigkeit angeordnet.
Der Landkreis
Anordnung einer Maskenpflicht in Allgemeinverfügung geht über Ziel hinaus
Mit der Anordnung einer
Maskenpflicht für gesamten Innenstadtbereich ist unzulässig
Unabhängig davon habe er entgegen den Vorgaben des § 3 Abs. 2 Satz 1 Corona-VO nicht nur "Örtlichkeiten in der Öffentlichkeit unter freiem Himmel, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten", bestimmt. Der Landkreis
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.05.2021
Quelle: Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, ra-online (pm/aw)
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Dokument-Nr. 30215
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