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Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 22.12.2021
- 28 VA 1/21 -
Keine wirksame Zustellung eines Scheidungsantrags aus Kanada per WhatsApp
Anerkennung einer ausländischen Entscheidung setze sowohl die rechtzeitige als auch die ordnungsgemäße Zustellung voraus
Die Anerkennung einer ausländischen Ehescheidung setzt die ordnungsgemäße und fristgerechte Zustellung des Scheidungsantrags voraus. Auslandszustellungen können in Deutschland nicht per WhatsApp erfolgen. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) wies deshalb den Antrag auf Anerkennung eines kanadischen Scheidungsurteils zurück.
Der Antragsteller begehrt die Anerkennung eines kanadischen Scheidungsurteils. Die Antragsgegnerin ist Deutsche, der Antragsteller Kanadier. Die Beteiligten hatten in
Auslandszustellungen in Deutschland nicht per WhatsApp möglich
Das OLG wies den Antrag auf Anerkennung des kanadischen Scheidungsurteils zurück. Es liege ein Anerkennungshindernis vor. Der Scheidungsantrag sei der Antragsgegnerin nicht ordnungsgemäß mitgeteilt worden. Auslandszustellungen könnten in
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.12.2021
Quelle: Oberlandesgericht Frankfurt am Main, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 31180
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