wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 28. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Nürnberg, Beschluss vom 04.08.2021
11 UF 655/20 -

Wunschmutter bei Leihmutterschaft hat kein Anspruch auf Umgang mit dem Kind wie leibliche Mutter

Mögliches Umgangsrecht bei bestehender sozial-familiärer Beziehung

Bei einer Leihmutterschaft hat die Wunschmutter nach der Trennung vom Kindesvater keinen Anspruch auf Umgang wie die leibliche Mutter gemäß § 1684 BGB. Es kann sich aber aus § 1685 Abs. 2 BGB ein Umgangsrecht bei bestehender sozial-familiärer Beziehung ergeben. Dies hat das Oberlandesgericht Nürnberg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nachdem sich der Kinderwunsch eines in Bayern lebenden Ehepaars nicht wie gewünscht erfüllte, entschieden sie sich für eine Leihmutterschaft. Im August 2017 wurde dann das Kind in Tschechien von der Leihmutter geboren. Während die Eizelle anonym gespendet wurde, stammte die Samenzelle vom Vater. Dieser hatte die Vaterschaft in Tschechien anerkannt. Die Leihmutter verzichtete auf jegliche Rechte an dem Kind. Im April 2018 trennte sich das Ehepaar und stritt nachfolgend über ein Umgangsrecht der Ehefrau. Sie wollte das Kind alle vier Wochen von Freitag 15 Uhr bis Sonntag 19 Uhr zu sich nehmen. Da der Kindesvater dies ablehnte, kam der Fall vor Gericht. Das Amtsgericht Neustadt wies den Antrag der Ehefrau ab. Dagegen richtete sich ihre Beschwerde.

Kein Umgangsrecht der Wunschmutter wie leibliche Mutter

Das Oberlandesgericht Nürnberg bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts. Der Antragstellerin stehe kein Recht auf Umgang mit dem Kind zu. Sie könne ein solches nicht auf § 1684 BGB stützen, da sie mit dem Kind nicht verwandt sei. Sie habe das Kind nicht geboren. Sie könne sich auch nicht darauf berufen, dass sie im Hinblick auf die vereinbarte Leihmutterschaft so zu behandeln sei, als ob sie die leibliche Mutter wäre. Dies gelte auch, wenn das Kind genetisch von einer Eizellspenderin abstammt.

Kein Umgangsrecht wegen fehlender sozial-familiärer Beziehung

Nach Auffassung des Oberlandesgerichts könne sich zwar ein Umgangsrecht aus § 1685 Abs. 2 BGB ergeben. Dies setze aber das Bestehen einer sozial-familiären Beziehung zwischen der Antragstellerin und dem Kind voraus. Dies sei aber zu verneinen. Die Antragstellerin habe nur etwa 4-6 Monate in häuslicher Gemeinschaft mit dem Kind gelebt und für es gesorgt. Dies zudem in einer Zeit, welche nicht überwiegend in die bindungssensible Phase des Kindes falle. Es würde aber auch nicht dem Kindeswohl entsprechen, in der jetzigen streitbehafteten Situation der Antragstellerin ein Umgangsrecht einzuräumen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.10.2021
Quelle: Oberlandesgericht Nürnberg, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Amtsgericht Neustadt an der Aisch, Beschluss vom 05.06.2020
    [Aktenzeichen: 1 F 38/20]
Aktuelle Urteile aus dem Familienrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: leibliche Mutter | Leihmutter | Leihmutterschaft | Umgangsrecht | Wunschmutter

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 30922 Dokument-Nr. 30922

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss30922

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (1)

 
 
Claude Eckel schrieb am 01.12.2021

"hat keinEN Anspruch"! Nicht "hat kein Anspruch"! Was ist das immer nur für eine Gossensprache hier?! Kann hier auch jemand korrektes Deutsch? Nur Grundschulgrammatik? Keiner? Wie arm!

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung