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Verwaltungsgericht Bremen, Beschluss vom 19.07.2023
- 2 V 396/23 -
Lagerung einer geladenen Waffe auf Nachttisch begründet waffenrechtliche Unzuverlässigkeit
Schwerer Verstoß gegen Sorgfaltspflichten
Wird eine Waffe in geladenem Zustand auf dem Nachtisch gelagert, so begründet dies die waffenrechtliche Unzuverlässigkeit gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 2b WaffG. Denn darin liegt ein schwerer Verstoß gegen die Sorgfaltspflichten. Dies hat das Verwaltungsgericht Bremen entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Anlässlich einer Hausdurchsuchung bei einem der Volksverhetzung Verdächtigen im Januar 2022 in Bremen fand die Polizei im Schlafzimmer des Betroffenen einen geladenen SRS-Revolver auf dem
Rechtmäßigkeit des Widerrufs der waffenrechtlichen Erlaubnisse
Das Verwaltungsgericht Bremen entschied gegen den Betroffenen. Der Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnisse sei rechtmäßig. Wegen der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.08.2023
Quelle: Verwaltungsgericht Bremen, ra-online (vt/rb)
- Aufbewahrung einer Schusswaffe im Nachttischschrank führt zum Entzug der Waffenbesitzkarte
(Verwaltungsgericht Wiesbaden, Urteil vom 09.09.2008
[Aktenzeichen: 6 K 777/08.WI]) - Widerruf der Waffenbesitzkarte bei Aufbewahrung einer geladenen Pistole unter der Bettmatratze gerechtfertigt
(Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23.10.2013
[Aktenzeichen: 7 A 10715/13.OVG])
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Dokument-Nr. 33200
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