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Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 24.10.2019
- 6 K 4574/18 -
Medizinal-Cannabis-Patient hat Anspruch auf Neuerteilung einer Fahrerlaubnis
Bei ärztlich verschriebenem Medizinal-Cannabis besteht Möglichkeit zur Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass der Rhein-Kreis Neuss die von einem Medizinal-Cannabis-Patienten begehrte Neuerteilung einer Fahrerlaubnis zu Unrecht abgelehnt hat.
Im zugrunde liegenden Fall lehnte der Rhein-Kreis Neuss den Antrag auf Neuerteilung einer
VG bejaht Anspruch auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf stellte fest, dass der Medizinal-Cannabis-Patient auf Grund der Einschätzungen des Gutachtens einen Anspruch auf Neuerteilung der
Bei einer Dauerbehandlung mit Medizinal-Cannabis komme es für die Frage der Fahreignung darauf an, ob der Betroffene
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- keine dauerhaften Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit festzustellen sind,
- die Grunderkrankung für sich genommen der sicheren Verkehrsteilnahme nicht im Wege steht
und
- der Betroffene verantwortlich mit dem Medikament umgeht, insbesondere nicht fährt, wenn die Medikation verändert wird.
Nachweis über fortbestehende Eignung kann erneut gefordert werden
Aus dem vorgelegten medizinisch-psychologischen Gutachten ergebe sich in nachvollziehbarer Weise, dass der Kläger diese Voraussetzungen erfülle. Dem Medizinal-Cannabis-Patient dürfe nicht von vornherein auferlegt werden, sich regelmäßig erneut untersuchen zu lassen. Die Fahrerlaubnisbehörde könne ihn aber wegen der möglicherweise schädlichen Langzeitwirkung von dauerhafter Cannabiseinnahme in einiger Zeit auffordern, seine fortbestehende Eignung wieder nachzuweisen.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.10.2019
Quelle: Verwaltungsgericht Düsseldorf/ra-online (pm/kg)
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Dokument-Nr. 28020
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