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Amtsgericht Brandenburg a. d. Havel, Urteil vom 05.11.2021
- 31 C 32/21 -
Austausch des Heizkostenverteilers und Einbaus von Rauchwarnmelder: Corona-Pandemie rechtfertigt keine Zutrittsverweigerung
Hartnäckige Zutrittsverweigerung rechtfertigt fristlose Kündigung
Verhindert ein Mieter wiederholt den Austausch des Heizkostenverteilers und den Einbau von Rauchwarnmeldern, so kann dies seine fristlose Kündigung nach sich ziehen. Die Corona-Pandemie rechtfertigt keine Verweigerung des Zutritts zur Wohnung. Dies hat das Amtsgericht Brandenburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Seit Juli 2020 versuchte eine Vermieterin
Anspruch auf Räumung und Herausgabe der Wohnung
Das Amtsgericht Brandenburg entschied zu Gunsten der Vermieterin. Ihr stehe der Anspruch auf Räumung und Herausgabe der Wohnung zu. Die
Kein Recht zur Zutrittsverweigerung wegen Corona-Pandemie
Die
Räumungsfrist von zwei Monaten
Das Amtsgericht gewährte dem Mieter eine Räumungsfrist von zwei Monaten. Dabei ließ es das Alter und den Gesundheitszustand des Mieters sowie die Wohndauer von 16 Jahren und den angespannten Wohnungsmarkt nicht unbeachtet. Jedoch wertete das Gericht den Umstand, dass der Mieter die Kündigung selbst zu vertreten hat und die Kündigung bereits im November 2020 ausgesprochen wurde, zu Lasten des Mieters.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.11.2021
Quelle: Amtsgericht Brandenburg, ra-online (vt/rb)
- Fristlose Kündigung eines psychisch kranken Mieters aufgrund verweigerten Zutritts zwecks Überprüfung des Rauchwarnmelders
(Landgericht Konstanz, Urteil vom 08.12.2017
[Aktenzeichen: A 11 S 83/17]) - Recht zur fristlosen Kündigung bei Verweigerung einer Mängelbesichtigung durch Verwalter
(Amtsgericht Berlin-Pankow/Weißensee, Urteil vom 08.12.2016
[Aktenzeichen: 3 C 190/16])
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Dokument-Nr. 31073
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